Landwirte erhalten für die Durchführung von besonders umweltschonenden Maßnahmen oder Bewirtschaftungsformen Ausgleichszahlungen für zusätzlich entstehende Kosten und Ertragsschwankungen. Finanziert wird das Programm aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Hessen. Teilnehmende Landwirte schließen mit dem Land Hessen einen Bewirtschaftungsvertrag für den Zeitraum von in der Regel fünf Verpflichtungsjahren (01. Januar nach Antragsstellung bis 31. Dezember des fünften Verpflichtungsjahres) ab. Antragsformalitäten für das HALM
Die Antragsstellung wird zunächst auf der Grundlage eines Richtlinienentwurfes durchgeführt. Es kann vorkommen, dass einzelne Programme aufgrund ausgeschöpfter Fördermittel abgelehnt werden. Sollten sich während der Vertragslaufzeit Änderungen an den Förderrichtlinien ergeben, werden die Antragssteller rechtzeitig informiert.
A. Förderung der Zusammenarbeit (Erarbeitung, Umsetzung und Begleitung von B. Ökologischer Landbau C. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau C.1. Vielfältige Kulturen im Ackerbau C.2. Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter C.3. Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur
D. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland
E. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen
G. Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft
H. Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen
HALM-Anträge können nur gestellt werden, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. So können „ökologische Vorrangflächen“ (ÖVF) für das „Greening“ nicht über das HALM gefördert werden. Auch Flächen in Wasserschutzgebieten werden nur durch HALM bezuschusst, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist bzw. der Zwischenfruchtanbau rechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Agrarumweltprogramm Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen - Neues hessisches Agrarumweltprogramm HALM-Viewer http://www.wibank.de |
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