Verbesserung der Wasserqualität Durch die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) soll europaweit die Qualität des Grundwassers und der Oberflächengewässer deutlich verbessert werden. Grundkonzept ist eine kooperative Projektstruktur, die vor allem die Landwirte und die Wasserversorgung zusammenbringt und versuchen soll, den Interessenskonflikt zwischen Land- und Wasserwirtschaft zu entschärfen. Dabei sollen auch alle übrigen regionalen Akteure (Wasserbehörde, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Fachdienst Landwirtschaft des Kreises, Bauernverband, Maschinenring, u.a.) mit eingebunden werden.
Ziele Auf Basis des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogrammes Hessens zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sollen im Maßnahmenraum die diffusen Einträge in Abhängigkeit vom Belastungspotenzial vermindert werden. Dabei stehen die Grundwasserbelastungen durch Nitrat, die Phosphatbelastungen der Oberflächengewässer durch Erosion sowie die Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer im Fokus. Es soll ein nachhaltiges Programm zur Verminderung dieser Einträge aus der Landwirtschaft etabliert werden.
Instrumente Wichtigster Baustein ist die gewässerschutzorientierte Beratung. Aber auch über Leitbetriebe, Demonstrationsflächen, Feldbegehungen und Öffentlichkeitsarbeit sollen die Umsetzungsziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Detaillierte Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter dem entsprechenden Reiter in der Navigationsleiste. Alle angebotenen Dienstleistungen werden zu 100% vom Land Hessen finanziert.
Der Maßnahmenträger Maßnahmenträger für den vom Regierungspräsidium Kassel festgelegten Maßnahmenraum „Fulda-Flieden-Kalbach-Neuhof-Großenlüder-Eichenzell" ist die RhönEnergie Fulda GmbH in Projektpartnerschaft mit den Gemeinden Neuhof, Großenlüder und Eichenzell.
   


Finanziert durch das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel
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Aktuelles
05.03.2018
Rundbrief 01/2018 -Maßnahmenraum WRRL - Nmin-Werte im Frühjahr 2018 - Vergleich Herbst-Nmin 2017 und Frühjahrs-Nmin 2018
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08.02.2018
Düngen nach der Sperrfrist
Ausbringen organischer Dünger im Frühjahr
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05.12.2017
Rundbrief 02/2017 - Witterung und Vegetation 2017 - Herbst-Nmin 2017 - Zwischenfruchtumbruch - Düngeverordnung
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20.11.2017
Merkblatt zur Neuen Düngeverordnung
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05.10.2017
Seit dem 03.10.2017 gilt die neue Klärschlamm-verordnung (AbfKlärV). Das Ausbringen von Klärschlamm in Wasser-schutzgebieten (Zonen I-III) ist damit ab sofort verboten. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu finden.
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14.09.2017
Information zu folgenden Themen:
-Bodenbearbeitung nach der Silomaisernte im Hinblick auf den Grundwasserschutz
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12.07.2017
Information zu folgenden Themen:
- Herbstdüngung nach neuer Düngeverordnung
- Vereinfachte Düngebedarfsermittlung im Herbst 2017
- Nachernetemanagement
- Zwischenfruchtanbau
- Grunddüngung und Kalkung
- Fruchtfolgegestaltung
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06.03.2017
Rundbrief 01/2017 - Nmin-Werte Frühjahr 2017 - Vergleich Herbst-Nmin 2016 - Frühjahrs-Nmin 2017 - Stickstoffdüngung 2017 - Generelles zur Düngung
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